Allgemeine Geschäftsbedingungen der adeoreisen GmbH1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich,
per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast
adeoreisen gmbh den Abschluss eines Reisevertrages auf
der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden
Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser
Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung
an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält
der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und
mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie
schriftlich von adeoreisen gmbh bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von
mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,
gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von adeoreisen gmbh
2.1 Die Leistungsverpflichtung von adeoreisen gmbh ergibt
sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den
Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der
Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften)
und Reisebüros sind von adeoreisen gmbh nicht
bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von
adeoreisen gmbh hinausgehen oder im Widerspruch
dazustehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines
Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine
Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet
wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, 20 % des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein
ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall
vereinbart ist, 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach
vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich
zugestellt
3.4 Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist
der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des
Sicherungsscheines sofort fällig.
3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und
adeoreisen gmbh zur Erbringung der Reiseleistungen bereit
und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, und die von adeoreisen gmbh nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der
Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
adeoreisen gmbh ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
adeoreisen gmbh dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und
bestätigten Preise sind nach Abschluss des
Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zulässig: a) adeoreisen gmbh kann eine Preisänderung
nur bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffenden Reise
geltenden Wechselkurse verlangen. b) Die Änderung kann
nur verlangt werden, sofern zwischen dem Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen. c) adeoreisen gmbh hat den Reisekunden
unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung
begründenden Umständen hiervon zu unterrichten.
Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor
Reiseantritt nicht mehr verlangt werden. e) Falls eine
nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige
Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reisegast
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn adeoreisen gmbh
in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den
Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
adeoreisen gmbh über die Preiserhöhung dieser
gegenüber geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der
Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der
Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens (auch
Änderungen oder Umbuchungen von Anschlussflügen bei
Gruppenreisen), bzw. bei Mietwagen des Ortes der
Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen
(Umbuchung) so erhebt adeoreisen gmbh bis 30 Tage vor
Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 80 Euro je
Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax-, Telex- oder
Telegrammkosten können gesondert berechnet werden.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist
adeoreisen gmbh, soweit sie einem solchen Wechsel nicht
deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen, oder einer der beteiligten
Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft) die Änderung
nicht akzeptiert berechtigt, eine Kostenpauschale für
den Aufwand von 50 Euro pro Person zu berechnen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht von adeoreisen gmbh zu vertretenden Gründen nicht
in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf
anteilige Rückerstattung. adeoreisen gmbh bezahlt an den
Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald
und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich an adeoreisen gmbh zurückerstattet worden
sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch adeoreisen gmbh
6.1 adeoreisen gmbh kann Vertrag nach Reisebeginn
kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des
Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt adeoreisen gmbh, so behält
sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; adeoreisen gmbh
muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,
einschließlich der uns eventuell von den
Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die
örtlichen Bevollmächtigen von adeoreisen gmbh (Agentur,
Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die
Rechte von adeoreisen gmbh wahrzunehmen.
6.2 adeoreisen gmbh kann bei Nichterreichen einer in der
konkreten Reiseausschreibung für Gruppenreisen genannten
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a)
adeoreisen gmbh ist verpflichtet, dem Reisegast
gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu
erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt von adeoreisen gmbh
später als 14 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn adeoreisen gmbh in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot
anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber
adeoreisen gmbh geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch
Erklärung gegenüber adeoreisen gmbh, die schriftlich
erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast,
stehen adeoreisen gmbh unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
folgende pauschale Entschädigungen zu: a) bis 29 Tage
vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 28. bis 14.
Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises c) vom 13. bis
7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises d) vom 6.
Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
7.3 adeoreisen gmbh behält sich vor, im Einzelfall eine
höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener,
dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu
belegender Kosten zu berechnen. Sonderstornobedingungen
werden auf der Bestätigung / Rechnung ausgewiesen.
7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der
Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als
Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall
der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises
verpflichtet bleibt.
7.5 Dem Reisegast ist es gestattet, adeoreisen gmbh
nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur
Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende
Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit
adeoreisen gmbh dahingehend konkretisiert, dass der
Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel
unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger, dessen
Repräsentanten, oder dem örtlichen Vertragspartner von
adeoreisen gmbh anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Ist von adeoreisen gmbh keine örtliche Reiseleitung
eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch
nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer
verpflichtet, adeoreisen gmbh direkt unter der eingangs
bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer,
unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben
und die adeoreisen gmbh die Möglichkeit der Abhilfe zu
geben.
8.3 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
8.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen
unverzüglich den beteiligten Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von
Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur
Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung
verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines
Anspruchsverlustes. adeoreisen gmbh empfiehlt den
Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
8.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge
eines solchen Mangels aus wichtigen, dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn adeoreisen gmbh,
bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
eine ihnen vom Reisegaste bestimmte angemessene Frist
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von adeoreisen gmbh oder ihren
Beauftragten verweigert wird.
8.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g
Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche
Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird
in Bezug auf den mit adeoreisen gmbh abgeschlossenen
Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a) Sämtliche
Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag,
bzw. den von adeoreisen gmbh erbrachten Leistungen
stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der
Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar
innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum schriftlich gegenüber adeoreisen gmbh an
Ihrem Sitz geltend zu machen. c) Durch die vorstehenden
Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über
eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden
sowie die Vorschriften über die Hemmung der
Verjährungsfrist unberührt.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisegast ist für die Einhaltung der obigen
Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig
sind. Selbst verantwortlich. adeoreisen stellt die
erforderlichen Informationen auf Nachfrage zur
Verfügung. Diese Informationen gelten für deutsche
Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse
gegeben sind. In der Person des Reisegastes begründete
persönliche Verhältnisse (z.B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können
dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie adeoreisen
gmbh nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt
worden sind.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von adeoreisen gmbh, für
Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des
Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt oder b) adeoreisen gmbh für einen dem
Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 adeoreisen gmbh haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Ausflüge usw.) und die in der konkreten
Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
10.3 Für alle von adeoreisen gmbh nicht selbst
veranstalteten Reisen wird keine Veranstalterhaftung
übernommen. Dies betrifft Reisen von Fremdveranstaltern,
für die adeoreisen gmbh lediglich als Reisevermittler
auftritt. Fremdveranstaltete Reisen sind in der
Leistungsbeschreibung von adeoreisen gmbh ausdrücklich
mit dem Namen des Fremdveranstalters als solche
gekennzeichnet.
10.4 Kommt adeoreisen gmbh die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau,
Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer
Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reisegastes gegenüber adeoreisen
gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme
der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung,
verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem
Reisegast und adeoreisen gmbh Verhandlungen über geltend
gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der
Reisegast oder adeoreisen gmbh die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus
Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an
Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist
ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im
eigenen Namen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des
Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen
adeoreisen gmbh ist ausschließlich Nürnberg, der Sitz
der Gesellschaft.
12.3 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im
Leistungspaket einer eigenveranstalteten Reise von
adeoreisen gmbh enthalten. Wir empfehlen den Abschluss
dieser Versicherung mit Buchung der Reise und stellen dem
Reisegast auf Wunsch die dafür notwendigen Unterlagen
zur Verfügung. Ebenfalls wird der Abschluss einer
Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
13. Reiseveranstalter
adeoreisen gmbh, flurstr. 6, 90419 nürnberg, tel.
0911-3225599, fax. 0911-3225598
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