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AGBs
für Buchung von Linienflügen oder
Pauschalreisen der adeoreisen GmbH
1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich,
schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen
kann, bietet der Gast adeoreisen gmbh den
Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage
der Reiseausschreibung, aller ergänzenden
Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser
Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der
Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der
Reisegast die schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer
Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur
dann gültig, wenn sie schriftlich von adeoreisen
gmbh bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle
Verpflichtungen von mit angemeldeten
Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche,
gesonderte schriftliche Erklärung übernommen
hat.
2. Leistungsverpflichtung von adeoreisen gmbh
2.1 Die Leistungsverpflichtung von adeoreisen
gmbh ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt,
bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe
sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und
Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels,
Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von
adeoreisen gmbh nicht bevollmächtigt
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu
treffen, die über die Reiseausschreibung oder
die Buchungsbestätigung von adeoreisen gmbh
hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder
den bestätigten Inhalt des Reisevertrages
abändern.
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung
eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3
BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den
Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 %
des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der
Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls
nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 21
Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast
nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises
unverzüglich zugestellt
3.4 Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach
Aushändigung des Sicherungsscheines sofort
fällig.
3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist
und adeoreisen gmbh zur Erbringung der
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist,
besteht ohne vollständige Bezahlung des
Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, und die von
adeoreisen gmbh nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der
Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. adeoreisen gmbh ist
verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird adeoreisen gmbh dem Kunden
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und
bestätigten Preise sind nach Abschluss des
Reisevertrages nach Maßgabe folgender
Bestimmungen zulässig: a) adeoreisen gmbh kann
eine Preisänderung nur bei einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffenden Reise
geltenden Wechselkurse verlangen. b) Die
Änderung kann nur verlangt werden, sofern
zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. c)
adeoreisen gmbh hat den Reisekunden unverzüglich
nach Kenntnis der die Änderung begründenden
Umständen hiervon zu unterrichten.
Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor
Reiseantritt nicht mehr verlangt werden. e) Falls
eine nach den vorstehenden Bestimmungen
zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist
der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
adeoreisen gmbh in der Lage ist, eine solche ohne
Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von adeoreisen
gmbh über die Preiserhöhung dieser gegenüber
geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der
Verpflegungsart, der Beförderungsart, des
Abflug- oder Zielflughafens (auch Änderungen
oder Umbuchungen von Anschlussflügen bei
Gruppenreisen), bzw. bei Mietwagen des Ortes der
Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart
vorgenommen (Umbuchung) so erhebt adeoreisen gmbh
bis 30 Tage vor Reisebeginn eine
Umbuchungsgebühr von 80 Euro je
Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax-,
Telex- oder Telegrammkosten können gesondert
berechnet werden. Umbuchungswünsche, die nach
Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des
Teilnehmers ist adeoreisen gmbh, soweit sie einem
solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil
der neue Reiseteilnehmer den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen, oder
einer der beteiligten Leistungsträger (z.B.
Fluggesellschaft) die Änderung nicht akzeptiert
berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand
von 50 Euro pro Person zu berechnen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht von adeoreisen gmbh zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so
besteht kein Anspruch des Reisegastes auf
anteilige Rückerstattung. adeoreisen gmbh
bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte
Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von
den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an
adeoreisen gmbh zurückerstattet worden sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch adeoreisen
gmbh
6.1 adeoreisen gmbh kann Vertrag nach Reisebeginn
kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung
des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt adeoreisen gmbh, so behält sie den
Anspruch auf den Gesamtpreis; adeoreisen gmbh
muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den
sie aus einer anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung erlangt, einschließlich der uns
eventuell von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen
Bevollmächtigen von adeoreisen gmbh (Agentur,
Reiseleitung) sind in diesen Fällen
bevollmächtigt, die Rechte von adeoreisen gmbh
wahrzunehmen.
6.2 adeoreisen gmbh kann bei Nichterreichen einer
in der konkreten Reiseausschreibung für
Gruppenreisen genannten Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom
Reisevertrag zurücktreten: a) adeoreisen gmbh
ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird. b) Ein Rücktritt von adeoreisen gmbh
später als 14 Tage vor Reisebeginn ist nicht
zulässig. c) Der Reisegast kann bei einer Absage
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn adeoreisen gmbh in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten.
Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung über die Absage der Reise
gegenüber adeoreisen gmbh geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit
durch Erklärung gegenüber adeoreisen gmbh, die
schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag
zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den
Reisegast, stehen adeoreisen gmbh unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
folgende pauschale Entschädigungen zu: a) bis 29
Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom
28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des
Reisepreises c) vom 13. bis 7. Tage vor
Reisebeginn 60 % des Reisepreises d) vom 6. Tag
bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
7.3 adeoreisen gmbh behält sich vor, im
Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast
gegenüber konkret zu beziffernder und zu
belegender Kosten zu berechnen.
Sonderstornobedingungen werden auf der
Bestätigung / Rechnung ausgewiesen.
7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der
Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche
Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom
Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der
Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises
verpflichtet bleibt.
7.5 Dem Reisegast ist es gestattet, adeoreisen
gmbh nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine
oder wesentlich geringere Kosten als die geltend
gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung
der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende
Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen
mit adeoreisen gmbh dahingehend konkretisiert,
dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende
Mängel unverzüglich dem örtlichen
Leistungsträger, dessen Repräsentanten, oder
dem örtlichen Vertragspartner von adeoreisen
gmbh anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Ist von adeoreisen gmbh keine örtliche
Reiseleitung eingesetzt und nach den
vertraglichen Vereinbarungen auch nicht
geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer
verpflichtet, adeoreisen gmbh direkt unter der
eingangs bezeichneten Adresse, Telefon- und
Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die
Beanstandungen zu geben und die adeoreisen gmbh
die Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
8.3 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge
unverschuldet unterbleibt.
8.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und
Beschädigungen unverzüglich den beteiligten
Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt
insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung
einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines
Anspruchsverlustes. adeoreisen gmbh empfiehlt den
Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
8.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast
den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist
erst zulässig, wenn adeoreisen gmbh, bzw. seine
Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
eine ihnen vom Reisegaste bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
adeoreisen gmbh oder ihren Beauftragten
verweigert wird.
8.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach
§ 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche
Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen, wird in Bezug auf den mit adeoreisen gmbh
abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt
konkretisiert: a) Sämtliche Ansprüche, die im
Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von
adeoreisen gmbh erbrachten Leistungen stehen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der
Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende
und zwar innerhalb eines Monates nach dem
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum
schriftlich gegenüber adeoreisen gmbh an Ihrem
Sitz geltend zu machen. c) Durch die vorstehenden
Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen
über eine unverschuldete Fristversäumnis durch
den Kunden sowie die Vorschriften über die
Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisegast ist für die Einhaltung der
obigen Bestimmungen, die für das jeweilige
Reiseland gültig sind. Selbst verantwortlich.
adeoreisen stellt die erforderlichen
Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Diese
Informationen gelten für deutsche Staatsbürger,
bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben
sind. In der Person des Reisegastes begründete
persönliche Verhältnisse (z.B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit,
frühere Eintragungen im Pass-,
Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht
berücksichtigt werden, soweit sie adeoreisen
gmbh nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer
mitgeteilt worden sind.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von adeoreisen
gmbh, für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-,
neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a)
ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b)
adeoreisen gmbh für einen dem Reisegast
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10.2 adeoreisen gmbh haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
und die in der konkreten Leistungsbeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
10.3 Für alle von adeoreisen gmbh nicht selbst
veranstalteten Reisen wird keine
Veranstalterhaftung übernommen. Dies betrifft
Reisen von Fremdveranstaltern, für die
adeoreisen gmbh lediglich als Reisevermittler
auftritt. Fremdveranstaltete Reisen sind in der
Leistungsbeschreibung von adeoreisen gmbh
ausdrücklich mit dem Namen des
Fremdveranstalters als solche gekennzeichnet.
10.4 Kommt adeoreisen gmbh die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen
beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste oder
Beschädigungen von Gepäck.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reisegastes gegenüber
adeoreisen gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund,
jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des
Reisegastes aus unerlaubter Handlung, verjähren
nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast
und adeoreisen gmbh Verhandlungen über geltend
gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis der Reisegast oder adeoreisen gmbh
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden
aus Anlass der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren
gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen
Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die
Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes
gegen adeoreisen gmbh ist ausschließlich
Nürnberg, der Sitz der Gesellschaft.
12.3 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist
nicht im Leistungspaket einer eigenveranstalteten
Reise von adeoreisen gmbh enthalten. Wir
empfehlen den Abschluss dieser Versicherung mit
Buchung der Reise und stellen dem Reisegast auf
Wunsch die dafür notwendigen Unterlagen zur
Verfügung. Ebenfalls wird der Abschluss einer
Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung
empfohlen.
13. Reiseveranstalter
adeoreisen gmbh, flurstr. 6, 90419 nürnberg,
tel. 0911-3225599, fax. 0911-3225598
AGBs
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